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BAföG - Ausbildungsförderung

zuklappenAnsprechpartner/in beim Landkreis Verden
Buchstaben A - K Frau Ziprik
Landkreis Verden - Kreishaus, Zimmer 2026 (Eingang West, 2. OG)
Lindhooper Straße 67
27283 Verden (Aller)
Telefon: 04231 15-408
E-Mail:
Buchstaben L - Z Frau Hassing
Landkreis Verden - Kreishaus, Zimmer 2026 (Eingang West, 2. OG)
Lindhooper Straße 67
27283 Verden (Aller)
Telefon: 04231 15-169
E-Mail:
zuklappenExterne Ansprechpartner/in
Bundesverwaltungsamt - BAföG VCard
50728 Köln, Stadt
Telefon: +49 22899358-0
Telefax: +49 22899358-2823
Homepage: htt­p://ww­w.­ba­foe­gon­li­ne.b­va.­bun­d.de

Allgemeine Informationen

Ziel des BAföG ist es, die schulische Ausbildung junger Menschen wirtschaftlich zu sichern. Ob eine Ausbildung nach dem BAföG gefördert werden kann, hängt davon ab, ob

  • die Ausbildung förderungsfähig ist,
  • die persönlichen Voraussetzungen erfüllt werden und
  • der Bedarf während der Ausbildung durch eigenes Einkommen und/oder Vermögen der/des Auszubildenden sowie durch das Einkommen von Ehegatten und Eltern gedeckt werden kann.

Gefördert werden folgende Ausbildungen:

  1. weiterführende allgemeinbildende Schulen (z. B. Gymnasien) sowie Berufsfachschulen einschließlich aller Formen der beruflichen Grundbildung ab Klasse 10,
  2. Fach- und Fachoberschulklassen ab Jahrgangsstufe 11,
  3. Berufsfachschulklassen und Fachschulklassen, deren Besuch in einem zumindest 2-jährigen Bildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln,
  4. Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzen,
  5. Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen,
  6. Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzen,
  7. Abendgymnasien und Kollegs,
  8. Höhere Fachschulen und Akademien,
  9. Hochschulen

Schülerinnen bzw. Schüler in den Schulformen 1 - 2 werden nur gefördert, wenn sie nicht mehr bei den Eltern wohnen und eine gleichartige Schule von der elterlichen Wohnung nicht in zumutbarer Zeit erreichbar ist. Die Voraussetzungen für die Zumutbarkeit können Sie bei der BAföG-Stelle erfahren..

Antragstellung:
Ausbildungsförderungsleistungen erhalten Sie nur auf Antrag. Wo BAföG-Leistungen beantragt werden können, richtet sich nach der Schulform:

  • Für die Ausbildungsformen Nr. 1 - 5 sind, soweit die Eltern ihren Wohnsitz im Landkreis Verden haben, die Anträge an den Landkreis zu richten.
  • Für die Ausbildungsformen Nr. 6 sind die Anträge an die BAföG-Ämter am Ort des ständigen Wohnsitzes der Antragstellerin bzw. des Antragstellers zu richten.
  • Für die Ausbildungsformen Nr. 7 und 8 sind die Anträge an die BAföG-Ämter am Ort der Ausbildungsstätte zu richten.
  • Für die Ausbildungsform Nr. 9 sind die Anträge an die Studentenwerke bei den Ausbildungsstätten zu richten.

Die formgerechten Antragsunterlagen erhalten Sie beim Landkreis. Sie können diese auch nachstehend bei den Formularen abrufen.

Sie können den Antrag auch in elektronischer Form an folgende Adresse senden:

Ebenso können Sie den Antrag auch online stellen. Weitere Informationen und Voraussetzungen zur Onlineantragstellung erhalten Sie hier.

Für weitere Fragen nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.

Terminabsprachen:
Bitte nutzen Sie vorrangig die Möglichkeit der Terminvereinbarung.

Telefonische Erreichbarkeit:
täglich von 08.00 – 12.00 Uhr

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