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Beratungs- und Prozesskostenhilfe

zuklappenExterne Ansprechpartner/in
Amtsgericht Achim VCard
Obernstraße 40
28832 Achim
Telefon: 042029158-0
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.amts­ge­richt-achim.­nie­der­sach­sen.deÖffnungszeiten:

Montag - Freitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr



Allgemeine Informationen

Jeder Bürgerin/jedem Bürger steht Hilfe zum Wahrnehmen seiner Rechte zu. Wer die dafür notwendigen finanziellen Mittel aus persönlichen und wirtschaftlichen Gründen nicht aufbringen kann, hat die Möglichkeit, einen Antrag auf Beratungs- und Prozesskostenhilfe zu stellen.

Beratungshilfe wird in folgenden Rechtsgebieten gewährt:

  • Zivilrecht (Mietrecht, Verkehrsunfälle, Familienrecht usw.)
  • Verwaltungsrecht
  • Verfassungsrecht
  • Strafrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht
  • Arbeits- und Sozialrecht
An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Amtsgericht oder Rechtsanwalt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?
  • :
    durch Amtsgericht
Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen erhalten Sie auf dem Niedersächsischen Landesjustizportal.

Niedersächsisches Landesjustizportal

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