Die Städte und Gemeinden sind auf ihrem Gebiet neben dem Brandschutz auch zuständig für sogenannte „Großschadenslagen“. Darunter versteht man verschiedene Ereignisse wie Großunfälle (Bahnunglücke, Gefahrgutunfälle, Flugzeugabstürze), massive Stromausfälle oder natürliche Ursachen wie Überschwemmungen, Starkregen oder Stürme. In solchen Fällen tritt ein Krisenstab zusammen, der Hilfsmaßnahmen, Evakuierungen und die Informationsweitergabe an die Bevölkerung koordiniert.
Bei noch größeren, weitreichenden Schadenereignissen kann der Landrat den sogenannten Katastrophenfall ausrufen. Dann wird auf Kreisebene eine eigene Stabsorganisation tätig.
Bevölkerungsschutz
Externe Behörden
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