Wenn Sie einen Wertgegenstand (das heißt einen Gegenstand mit einem Wert von mehr als 10 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen Fund abgeben. Anlaufstelle ist das Fundbüro an der Information im Eingangsbereich des Rathauses. Dort wird eine Fundanzeige aufgenommen. Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien werden festgehalten, da Sie unter Umständen später Anspruch auf den Fund haben.
Fundsachen werden 6 Monate aufbewahrt. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand.
Bei der Abholung einer Fundsache wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 5,00€ erhoben.
Fundsachen
Ansprechpartner/in
| Frau Katja Zwer | |
| Rathaus Ottersberg, Zimmer 12 - Fachbereich III - Info-Point / Foyer // EG Grüne Straße 24 28870 Ottersberg Telefon: 04205 3170-77 Telefax: 04205 3170-44 E-Mail: zentrale@flecken-ottersberg.de | |
| Frau Vera Mertins | |
| Rathaus Ottersberg, Zimmer 12 - Fachbereich III - Info-Point / Foyer // EG Grüne Straße 24 28870 Ottersberg Telefon: 04205 3170-0 E-Mail: zentrale@flecken-ottersberg.de
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Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
An die Information im Foyer des Rathaus Ottersberg
Welche Gebühren fallen an?
Bei der Abholung der Fundsache wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 5,-- € erhoben.


