„Gewerbemeldung“
Wer selbständig tätig ist, muss in der Regel diese gewerbliche Tätigkeit bei der Verwaltung des Betriebssitzes anmelden (Gewerbeanmeldung). Es gibt Tätigkeiten, die nach der Gewerbeordnung nicht angemeldet werden müssen. Das sind in erster Linie künstlerische Tätigkeiten, in Urproduktion erbrachte Tätigkeiten (z.B. Landwirte), freie Berufe die eine höhere Bildung erfordern, Rechtsanwälte und Notare, freie Heilberufe (Ärzte), Steuerberater und andere. Wer sich nicht sicher ist, ob er die Tätigkeit anmelden muss, sollte sich im Einzelfall erkundigen.
Wessen Tätigkeit angemeldet ist, sollte beachten, dass bei Auflösung des Betriebs eine Gewerbeabmeldung durchgeführt wird. Wer innerhalb der Gemeinde mit dem Betrieb umzieht, die angemeldete Tätigkeit ändert oder erweitert, muss eine Gewerbeummeldung vornehmen.
Wie melde ich an ?
• Persönlich (Vorlage Personalausweis o.ä.)
• Schriftlich (z.B. Verwendung des einheitlichen Anmeldeformulars)
• Online
• Firmenanmeldung (z.B. GmbH, GbR, OHG, KG, etc.) sollte vorher telef. geklärt werden
• Anmeldung durch Dritte (nur mit gültiger Vollmacht und Kopie Ausweis des Vollmachtgebers)
• An-/Um-/Abmeldung sind gebührenpflichtig (grundsätzlich 26,-€ je Meldung)
• Weitere Nachweise (z.B. Führungszeugnis, Gewerbezentralregisterauskunft) sind notwendig bei bestimmten Tätigkeiten (z.B. Autohändler, Gastronomiebetrieb)
Gewerbeanmeldung
Ansprechpartner/in
| Herr Marcin Schroeder | |
| Rathaus Ottersberg, Zimmer 1 - Fachbereich I - Ordnung und Soziales // EG Grüne Straße 24 28870 Ottersberg Telefon: 04205 3170-32 Telefax: 04205 3170-44 E-Mail: mschroeder@flecken-ottersberg.de
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Ansprechpartner/in
| Einheitliche Stelle | |
| Landkreis Verden - Kreishaus Lindhooper Straße 67 27283 Verden (Aller) E-Mail: ea@landkreis-verden.de |
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Allgemeine Informationen
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass
- ggf. Handelsregister auszug
- ggf. Nachweis über die Eintragung bei der Handwerkskammer
- ggf. Erlaubnisurkunde,
- ggf. Handwerkskarte
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im Vertretungsfall:
- Vertretungsvollmacht
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach Nr. 40.1.2 der Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) an.
Zahlungsarten
- Barzahlung
- Überweisung
- EC-Kartenzahlung
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen Ihr Gewerbe unmittelbar zum Zeitpunkt des Betriebsbeginns anmelden. Bei einer verspäteten Anmeldung kann eine Geldbuße verhängt werden.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Am Ende diese Erläuterungen finden Sie unter Dokumente ausfüllbare PDF-Formulare.
Was sollte ich noch wissen?
Bei einer Änderung der Rechtsform müssen Sie sowohl eine Gewerbeabmeldung (für die Betriebsaufgabe unter der alten Rechtsform) als auch eine Gewerbeanmeldung (für die Betriebsaufnahme unter der neuen Rechtsform) abgeben.
Bemerkungen
Beachte: Erlaubnispflicht bei Tätigkeiten nach Gewerbeordnung (z.B. Makler, Bewachung, Spielhallen, Versteigerer) > Zuständigkeit des Landkreises Verden
Dokumente
| Gewerbe_Anmeldung (103 kB) | |
| Gewerbe_Anmeldung_Beiblatt (52 kB) | |
| Gewerbe_Ummeldung (86 kB) | |
| Gewerbe_Ummeldung_Beiblatt (53 kB) | |
| Gewerbe_Abmeldung (86 kB) | |
| Gewerbe_Abmeldung_Beiblatt (52 kB) | |
| Datenaktualisierung (94 kB) | |
| Datenaktualisierung_Beiblatt (52 kB) |

