Zukünftig wird sich die Berechnung der Grundsteuer im Rahmen der Grundsteuerreform gravierend ändern - Immer aktuelle Informationen zu Grundsteuerreform + Grundsteuer-Viewer Niedersachsen
Im Anschluß wird die bisherige Berechnung der Grundsteuer aufgezeigt, die mit der Einführung der Grundsteuerreform nicht mehr angewendet wird:
Die Grundsteuer ist eine Realsteuer (auch Objektsteuer genannt). Für den Besitz von Grund und Boden und/oder Gebäuden im Gebiet des Fleckens Ottersberg wird eine Grundsteuer erhoben.
Entscheidend für die Höhe der Steuer sind Beschaffenheit und Wert des Grundstückes sowie der Baulichkeit.
Steuergegenstand ist der Grundbesitz im Sinne des Bewertungsgesetzes:
• die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und
• die sonstigen Grundstücke z.B. Wohn- oder gewerblich genutzte Grundstücke (Grundsteuer B)
Schuldner der Grundsteuer ist derjenige, dem der Steuergegenstand bei der Feststellung des Einheitswertes durch das Finanzamt Verden zugerechnet ist. Ist der Steuergegenstand mehreren Personen zugerechnet, so sind sie Gesamtschuldner.
In Niedersachsen wird die Grundsteuer in einem zweistufigen Verfahren durch die Finanzämter und die Gemeinden festgesetzt.


