
Rotfuchs (Foto: G. Meyer) Erteilung und Verlängerung von Jagdscheinen
Der Besitz eines gültigen Jagdscheines berechtigt zur Ausübung der Jagd im Bundesgebiet (nach Zustimmung durch den jeweiligen Revierinhaber) und zum Erwerb von Jagdwaffen. Jagdscheine können beim Landkreis Verden als unterer Jagdbehörde beantragt und verlängert werden. Der Jagdschein kann wahlweise für ein oder drei Jahre beantragt werden.
Antragsunterlagen:
- Antrag auf Erteilung bzw. Verlängerung eines Jagdscheines (pdf-Formular s. u.)
- Nachweis einer Jagdhaftpflichtversicherung (500.000 Euro für Personenschäden und 50.000 Euro für Sachschäden)
- bei Ersterteilung: Nachweis der bestandenen Jägerprüfung
- bei Ersterteilung: ein aktuelles Lichtbild
- bei Ersterteilung: Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
Für Jagdscheinverlängerungen vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin.
Gebühren:
- 90,00 Euro (inkl. Jagdabgabe) für die Ersterteilung bzw. Verlängerung eines Jahresjagdscheines
- 220,00 Euro (inkl. Jagdabgabe) für die Ersterteilung bzw. Verlängerung eines Dreijahresjagdscheines
- 30,00 Euro (inkl. Jagdabgabe) für die Erteilung eines Tagesjagdscheines
- 35,00 Euro (inkl. Jagdabgabe) für die Ersterteilung bzw. Verlängerung eines Jugendjagdscheines


