Flecken Ottersberg

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Meldebescheinigung

zuklappenAnsprechpartner/in
Frau GerkenStandort anzeigen
Rathaus Ottersberg, Zimmer 42 - Fachbereich I Einwohnermeldeamt // EG
Grüne Straße 24
28870 Ottersberg
Telefon: 04205 3170-33
E-Mail:
Frau KönigStandort anzeigen
Rathaus Ottersberg, Zimmer 41 - Fachbereich I Einwohnermeldeamt // EG
Grüne Straße 24
28870 Ottersberg
Telefon: 04205 3170-35
Telefax: 04205 3170-44
E-Mail:


Aufgaben:
Meldeamt

Frau Nicole SieweStandort anzeigen
Rathaus Ottersberg, Zimmer 40 - Fachbereich I Einwohnermeldeamt // EG
Grüne Straße 24
28870 Ottersberg
Telefon: 04205 3170-36
Telefax: 04205 3170-44
E-Mail:


Aufgaben:
Meldeamt, Standesbeamtin


Allgemeine Informationen

Die zuständige Stelle stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.

Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.

Verfahrensablauf

Die Aufenthalts- oder Meldebescheinigungen sind persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.

An wen muss ich mich wenden?

An das Meldeamt im Rathaus Ottersberg, wenn Sie hier Ihren Naupt- oder Nebenwohnsitz haben.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
Welche Gebühren fallen an?
  • :7,50 EUR
    Meldebescheinigung
  • :9,00 EUR
    Erweiterte Meldebescheinigung

Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.

Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung (AllGO)

Zahlungsarten
  • Barzahlung
  • EC-Kartenzahlung
Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Was sollte ich noch wissen?

Lebensbescheinigungen für Rentenzwecke sind gebührenfrei.

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