Parkverstöße / Verwarnungen
Der Flecken Ottersberg kontrolliert auch an den Wochenenden die Einhaltung von Haltverbotszeichen und weiteren straßenverkehrsrechtlichen Beschränkungen. Davon betroffen ist auch die Ortschaft Fischerhude wegen ihres regen Besucherzustroms. Dort ist oft achtloses „Falschparken“ in den zumeist engen Straßen zu beobachten. Auch Gehwege werden dafür unberechtigt in Anspruch genommen.
Alle Besucher werden ausdrücklich gebeten, die kostenfreien Parkplätze an den jeweiligen Ortseinfahrten zu nutzen und die wenigen Gehminuten zum Ortskern in Kauf zu nehmen.
Wer dennoch falsch parkt und eine Nachricht am Scheibenwischer vorfindet bzw. anschließend Post aus dem Ordnungsamt erhält, sollte sich zuerst fragen, ob daran wirklich der Flecken Ottersberg „schuld ist“. Stellungnahmen sind aber selbstverständlich möglich. Die Zahlung eines Verwarngeldes (meist zwischen 15 € und 35 €) kann zwar grundsätzlich verweigert werden; es würde sich allerdings in vielen Fällen ein Bußgeldverfahren anschließen, wenn rechtlich relevante Entlastungsgründe nicht durchgreifen. Zuständig dafür ist die Bußgeldstelle des Landkreises Verden.
Ordnungswidrigkeiten - Parkverstöße - Verwarnung
Ansprechpartner/in
| Flecken Ottersberg | |
| Grüne Straße 24 28870 Ottersberg Telefon: 04205 3170-0 Telefax: 04205 3170-44 E-Mail: info@flecken-ottersberg.deHomepage: https://flecken-ottersberg.de | Dienstag, Donnerstag und Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Dienstag: 14:00 - 17:00 Uhr Donnerstag: 14:00 - 18:00 Uhr |
Allgemeine Informationen
Welche Gebühren fallen an?
Verwarngelder zwischen 10,-- € und 35,-- €
Was sollte ich noch wissen?
Noch ein wichtiger Hinweis: Das vordere Parksegment auf dem öffentlichen Parkplatz neben der Feuerwehr am Ortseingang von Fischerhude ist Bussen vorbehalten ! Selbst wenn keine Busse dort abgestellt sein sollten, dürfen andere Autofahrer diesen - durch deutliche Zeichen gesperrten - Bereich nicht nutzen.

