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Personalausweis

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Rathaus Ottersberg, Zimmer 42 - Fachbereich I Einwohnermeldeamt // EG
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28870 Ottersberg
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Aufgaben:
Meldeamt, Standesbeamtin


Allgemeine Informationen

Als Person mit deutscher Staatsangehörigkeit können Sie sich einen Personalausweis ausstellen lassen. Haben Sie das 16. Lebensjahr vollendet und besitzen keinen gültigen Reisepass, müssen Sie einen Personalausweis beantragen. 
Die Gültigkeitsdauer Ihres Personalausweises ist von Ihrem Alter bei der Antragstellung abhängig:

  • Antragstellung unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
  • Antragstellung ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.

Ihr Personalausweis verliert die Gültigkeit vor Ablauf der eingetragenen Gültigkeitsdauer, wenn

  • Eintragungen nicht mehr zutreffen oder
  • Ihr Lichtbild nicht mehr eindeutig für Identifizierungen geeignet ist. Das kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinstkinder der Fall sein.

Es gibt eine Ausnahme: Die Änderung Ihrer Anschrift oder Ihrer Körpergröße führen nicht zur Ungültigkeit.
Sie haben auch die Möglichkeit, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen. Dieser ist höchstens 3 Monate lang gültig.
Sie können den Antrag bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz stellen, das ist in der Regel das Bürgeramt. 
Liegt ein wichtiger Grund vor, können Sie den Personalausweis auch bei einer Behörde außerhalb der Zuständigkeit Ihres Wohnsitzes beantragen. Dadurch können Folgekosten entstehen.

  • Seit dem 1.Mai 2025 können Bürgerinnen und Bürger Personalausweise und Reisepässe nur noch mit digitalen Lichtbildern beantragen.
     

Seit dem 1. November 2010 gibt es den neuen Personalausweis im Scheckkartenformat.
Der Personalausweis besitzt einen elektronischen Chip, auf dem die persönlichen Daten gespeichert sind und hat folgende Funktionen:
•    elektronischer Identitätsnachweis (eID-Funktion)  z.B. für die Identifizierung im Internet oder als Altersnachweis an Zigarettenautomaten
•    elektronische Signatur, ist der normalen Unterschrift gleichgestellt und ermöglicht die digitale Unterzeichnung digitaler Dokumente
•    zwei digitale Fingerabdrücke (nur bestimmte Stellen haben Zugriff auf den Chip, z.B. die Beamten bei Grenzkontrollen).

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in welcher sich der Hauptwohnsitz befindet.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für einen neuen Personalausweis bringen Sie bitte folgendes mit:
•    nur noch digitaless Foto (vor Ort) oder vom zertifizierten Fotografen
•    den alten Personalausweis
•    ledige Personen: Geburtsurkunde
verheiratete oder verheiratet gewesene Personen: letzte Eheurkunde
Der Personalausweis muss persönlich beantragt werden. Die entsprechenden Urkunden müssen nur bei der erstmaligen Beantragung eines Ausweisdokumentes vorgelegt werden bzw. bei Verlust.

Ab dem Alter von 6 Jahren sind Fingerabdrücke beim Personalausweis sowie beim Reisepass PFLICHT

Welche Gebühren fallen an?
  • Gebühr:46,00 EUR
    Antragsteller ab 24 Jahren
  • Gebühr:27,60 EUR
    Antragsteller unter 24 Jahre und bei erstmaliger Ausstellung für Kinder und Jugendliche
  • Gebühr:6,00 EUR
    Gebühr für Lichtbildaufnahme
  • Gebühr:13,00 EUR
    Aufschlag bei Ausstellung außerhalb der Dienstzeit/bei nicht zuständiger Stelle
Zahlungsarten
  • Barzahlung
  • EC-Kartenzahlung
  • Kreditkarten
Welche Fristen muss ich beachten?

Wenn die Gültigkeit Ihres alten Personalausweises abgelaufen ist und Sie über 16 Jahre alt sind, müssen Sie unverzüglich einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument besitzen.

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Nein.
Schriftform erforderlich: Ja.
Formlose Antragsstellung möglich: Ja.
Persönliches Erscheinen nötig: Ja.
Online-Dienste vorhanden: Nein.

Was sollte ich noch wissen?

Das ab dem 2. August 2021 eingeführte EU-Logo auf der Vorderseite des Personalausweises führt nicht dazu, dass Ausweise ohne dieses Logo ungültig werden.

  • Seit dem 1.Mai 2025 können Bürgerinnen und Bürger Personalausweise und Reisepässe nur noch mit digitalen Lichtbildern beantragen.
     
Bemerkungen

Wichtig:
Nach einer Namensänderung (z. B. Hochzeit) benötigen Sie einen neuen Personalausweis.
Der Verlust eines Personalausweises muss unverzüglich angezeigt werden.
Wird ein neuer Personalausweis sofort benötigt, kann ein vorläufiger Ausweis beantragt werden, der drei Monate gültig ist.
Weitere Infos zum neuen Personalausweis finden Sie unter: www.personalausweisportal.de
Genaue Angaben über einzelne Einreisebestimmungen erhalten Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes:www.auswaertiges-amt.de

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