Flecken Ottersberg

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Reisegewerbekarte

zuklappenAnsprechpartner/in beim Landkreis Verden
Einheitliche Stelle
Landkreis Verden - Kreishaus
Lindhooper Straße 67
27283 Verden (Aller)
E-Mail:


Parkmöglichkeiten:
Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja

Birgit Hemmje-Eggers
Landkreis Verden - Kreishaus, Zimmer 0121a (Eingang Ost, EG)
Lindhooper Straße 67
27283 Verden (Aller)
Telefon: 04231 15-252
E-Mail:
zuklappenExterne Ansprechpartner/in
Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen VCard
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Telefon: 0511120-5521
E-Mail: Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung


Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Verden VCard
Lindhooper Straße 67
27283 Verden (Aller)

Allgemeine Informationen

Für die Ausübung eines Reisegewerbes nach § 55 ff. Gewerbeordnung ist eine Reisegewerbekarte erforderlich. Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben

  • Waren feilbietet oder ankauft, Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Waren oder Leistungen aufnimmt oder
  • selbstständig unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt.

Die Reisegewerbekarte kann befristet oder unbefristet ausgestellt werden und ist in ganz Deutschland gültig.

Zuständigkeiten:
Je nach Wohnsitz gibt es für Ihr Anliegen unterschiedliche Zuständigkeiten:

  • bei Wohnsitz im Gebiet der Stadt Verden (Aller): Stadt Verden (Aller)
  • bei Wohnsitz im Gebiet der Stadt Achim: Stadt Achim
  • bei Wohnsitz im übrigen Kreisgebiet: Landkreis Verden

Antragsunterlagen:

  • Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte (pdf-Formular s. u.)
  • Schulden- und Straffreiheitserklärung (pdf-Formular s. u.)
  • Führungszeugnis - Beleg-Art O oder P (bei der Wohngemeinde zu beantragen; wird dem Landkreis direkt zugesandt)
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister (bei der Wohngemeinde zu beantragen; wird dem Landkreis direkt zugesandt)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes

Gebühren:
Die Gebührenhöhe ist abhängig vom Verwaltungsaufwand. Bei einfachem Verwaltungsaufwand ist von einer Gebühr in Höhe von 255,00 EUR auszugehen.

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