• Plakatierung zu Werbezwecken im öffentlichen Straßenraum stellt eine Abweichung von der Zweckbindung der Straßen dar. Anträge auf Plakatierung können formlos gestellt werden und es wird im Einzelfall darüber entschieden. Bitte nennen Sie Art und Datum der Veranstaltung, die beworben werden soll. Außerdem wird für die Prüfung der Werbezeitraum sowie die Anzahl und das Format der gewünschten Plakate benötigt (Höchstzahl: 20 Stück, ggf. doppelseitig).
Die Genehmigung ist grundsätzlich gebührenpflichtig und richtet sich nach der Anzahl der Plakate (bitte Einzelheiten erfragen).
• Erlaubnis von Werbeständen im öffentlichen Straßenraum stellt eine Abweichung von der Zweckbindung der Straßen dar. Anträge können formlos gestellt werden und es wird im Einzelfall darüber entschieden (bitte Einzelheiten erfragen).
• Filmaufnahmen auf öffentlichen Plätzen und Straßen (für kommerzielle Zwecke / spätere öffentliche Ausstrahlung) sind ebenfalls genehmigungspflichtig. Anträge können formlos gestellt werden und es wird im Einzelfall darüber entschieden.
• Verkaufsstände / Imbisswagen o.ä. im öffentlichen Straßenraum stellt eine Abweichung von der Zweckbindung der Straßen dar. Anträge können formlos gestellt werden und es wird im Einzelfall darüber entschieden. Ein strenger Maßstab wird bei der Entscheidung angelegt.
Sondernutzungserlaubnis
Ansprechpartner/in
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| Grüne Straße 24 28870 Ottersberg Telefon: 04205 3170-0 Telefax: 04205 3170-44 E-Mail: info@flecken-ottersberg.deHomepage: https://flecken-ottersberg.de | Dienstag, Donnerstag und Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Dienstag: 14:00 - 17:00 Uhr Donnerstag: 14:00 - 18:00 Uhr |

