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Sterbeurkunde

zuklappenAnsprechpartner/in
Frau Maike VoßStandort anzeigen
StandesbeamtinRathaus Ottersberg, Zimmer 4 - Fachbereich I - Ordnung und Soziales // EG
Grüne Straße 24
28870 Ottersberg
Telefon: 04205 3170-34
E-Mail:
Frau SilberStandort anzeigen
Rathaus Ottersberg, Zimmer 14 a - Fachbereich I - Standesamt // EG
Grüne Straße 24
28870 Ottersberg
Telefon: 04205 3170-31
Telefax: 04205 3170-44
E-Mail:


Aufgaben:
Standesbeamtin


Allgemeine Informationen

Die Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie unter bestimmten Voraussetzungen beim zuständigen Standesamt beantragen.  Diese ist für verschiedene Verwaltungsvorgänge nach dem Ableben einer Person notwendig.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei dem Standesamt, in dessen Bereich der Sterbefall eingetreten ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?

- Identitätsnachweis (Kopie)

Welche Gebühren fallen an?
  • :20,00 EUR
    Ausstellung einer Sterbeurkunde
  • :10,00 EUR
    Jedes weitere Exemplar, wenn es gleichzeitig mit dem Erstexemplar beantragt wird
Welche Fristen muss ich beachten?

Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

nicht angegeben

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