Alle Grundstückseigentümer im Flecken Ottersberg werden durch Satzung und Verordnung zur regelmäßigen Straßenreinigung und zum Winterdienst vor ihren Grundstücksfronten verpflichtet. Dies trifft Grundstücke, vor denen ein Geh-/Radweg verläuft, genauso wie Grundstücke mit vorgelagertem Grün- bzw. Seitenstreifen (= öffentlicher Grund). Ebenso müssen Gossen und Regenwasserkanal-Einläufe frei gehalten werden und ggf. andere Straßenteile gepflegt werden. Der Umfang und die Reinigungsintervalle ergeben sich im Detail aus der Straßenreinigungssatzung bzw. der Strassenreinigungsverordnung
Straßenreinigung
Ansprechpartner/in
| Flecken Ottersberg | |
| Grüne Straße 24 28870 Ottersberg Telefon: 04205 3170-0 Telefax: 04205 3170-44 E-Mail: info@flecken-ottersberg.deHomepage: https://flecken-ottersberg.de | Dienstag, Donnerstag und Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Dienstag: 14:00 - 17:00 Uhr Donnerstag: 14:00 - 18:00 Uhr |

