• Antrag auf verkehrsbehördliche Anordnung (Einrichtung Baustellen u.ä. auf Gemeindestraßen)
• Antrag auf Ausnahmen vom Durchfahrtverbot (Z. 250 ff.) oder Gewichtsbeschränkung (Z. 262)
• Antrag auf Beschilderung / Straßensperrung (Veranstaltungen, Baumschnittarbeiten, Umzüge usw.)
• Antrag auf Ausstellung Handwerker-Parkgenehmigung (Geltungsbereich Kommunalverbund Nds./HB, vgl. Merkblatt Erläuterung Handwerker-Parkausweis)
• Sonstige Beeinträchtigungen des Straßenverkehrs (bitte im Einzelfall beim Ordnungsamt nachfragen)
• Erteilung eines Parkausweises für Schwerbehinderte (> Zuständigkeit Landkreis Verden)
• Anliegen bezüglich Bundes-, Landes- bzw. Kreisstraßen (> Zuständigkeit Landkreis Verden)
Straßenverkehr
Externe Behörden
| Landkreis VerdenLindhooper Straße 67 27283 Verden (Aller) Telefon: 04231 150 Telefax: 04231 15603 E-Mail: kreishaus@landkreis-verden.deHomepage: https://www.landkreis-verden.de |
Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
Alle Anträge können formlos gestellt werden. Dabei sind Antragsgrund, Ort, Datum, Dauer sowie die Daten des Antragstellers zu nennen.
Anträge die sich auf bestimmte Stichtage beziehen, sollen mindestens zwei Wochen vorher eingereicht werden, um notwendige Beteiligungen anderer Stellen zu ermöglichen.
Welche Gebühren fallen an?
Alle Ausnahmegenehmigungen bzw. verkehrsbehördlichen Anordnungen sind gebührenpflichtig.
Zahlungsarten
- Barzahlung
- Überweisung
- EC-Kartenzahlung

