Flecken Ottersberg

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Tombola

Ansprechpartner/in
Flecken Ottersberg
Grüne Straße 24
28870 Ottersberg
Telefon: 04205 3170-0
Telefax: 04205 3170-44
E-Mail: Homepage: htt­ps://fle­cken-ot­ters­ber­g.de
Dienstag, Donnerstag und Freitag
08:30 - 12:30 Uhr
Dienstag: 14:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 - 18:00 Uhr

Allgemeine Informationen

(Grund-)Regeln für die Durchführung einer Tombola nach den Vorschriften des
Nds. Glücksspielgesetzes (§§ 11, 12)


•    Spielplan (Beschreibung des Spielablaufs) und Gewinnliste müssen vorliegen;

•    Lose müssen fortlaufend durchnummeriert sein;

•    Gewinnliste muss in der Geschäftsstelle und in den Losverkaufsstellen jederzeit einsehbar sein;

•    Gewinnausgabe (eingelöste Gewinne) sowie das Vorhandensein der nicht eingelösten Gewinne muss jederzeit nachweisbar sein;

•    Gewinnlose sind 3 Monate (ab Abschluss der Tombola) aufzubewahren;

•    Es darf mit der Ausspielung keine Wirtschaftswerbung betrieben werden, die über den Hinweis über die Bereitstellung von Gewinnen hinausgeht;

•    Der Reinertrag der Ausspielung muss mindestens 1/3 des Spielkapitals betragen (Beispiel: werden Lose im Wert von 600,-€ verkauft, muss der Reinertrag mindestens 200,-€ betragen, wobei gilt: (Reinertrag = Gesamtwert der Lose abzüglich Kosten der Verlosung);

•    Der Reinertrag der Veranstaltung ist ausschließlich und unmittelbar für bestimmte gemeinnützige, kirchliche oder mildtätige Zwecke zu verwenden. Darüber ist  unverzüglich Nachweis zu führen;

•    Der Verkauf an Sonntagen und an gesetzlichen / kirchlichen Feiertagen ist frühestens ab 11:00 Uhr zulässig (am Karfreitag gar nicht zulässig!).


Hinweis: Bitte beachten Sie, dass je nach Einzelfall die Genehmigungsbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen weitere Auflagen mit der Genehmigung verbinden kann.

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