(Grund-)Regeln für die Durchführung einer Tombola nach den Vorschriften des
Nds. Glücksspielgesetzes (§§ 11, 12)
• Spielplan (Beschreibung des Spielablaufs) und Gewinnliste müssen vorliegen;
• Lose müssen fortlaufend durchnummeriert sein;
• Gewinnliste muss in der Geschäftsstelle und in den Losverkaufsstellen jederzeit einsehbar sein;
• Gewinnausgabe (eingelöste Gewinne) sowie das Vorhandensein der nicht eingelösten Gewinne muss jederzeit nachweisbar sein;
• Gewinnlose sind 3 Monate (ab Abschluss der Tombola) aufzubewahren;
• Es darf mit der Ausspielung keine Wirtschaftswerbung betrieben werden, die über den Hinweis über die Bereitstellung von Gewinnen hinausgeht;
• Der Reinertrag der Ausspielung muss mindestens 1/3 des Spielkapitals betragen (Beispiel: werden Lose im Wert von 600,-€ verkauft, muss der Reinertrag mindestens 200,-€ betragen, wobei gilt: (Reinertrag = Gesamtwert der Lose abzüglich Kosten der Verlosung);
• Der Reinertrag der Veranstaltung ist ausschließlich und unmittelbar für bestimmte gemeinnützige, kirchliche oder mildtätige Zwecke zu verwenden. Darüber ist unverzüglich Nachweis zu führen;
• Der Verkauf an Sonntagen und an gesetzlichen / kirchlichen Feiertagen ist frühestens ab 11:00 Uhr zulässig (am Karfreitag gar nicht zulässig!).
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass je nach Einzelfall die Genehmigungsbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen weitere Auflagen mit der Genehmigung verbinden kann.
Tombola
Ansprechpartner/in
| Flecken Ottersberg | |
| Grüne Straße 24 28870 Ottersberg Telefon: 04205 3170-0 Telefax: 04205 3170-44 E-Mail: info@flecken-ottersberg.deHomepage: https://flecken-ottersberg.de | Dienstag, Donnerstag und Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Dienstag: 14:00 - 17:00 Uhr Donnerstag: 14:00 - 18:00 Uhr |

