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Verlust Personalausweis

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Frau GerkenStandort anzeigen
Rathaus Ottersberg, Zimmer 42 - Fachbereich I Einwohnermeldeamt // EG
Grüne Straße 24
28870 Ottersberg
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Frau KönigStandort anzeigen
Rathaus Ottersberg, Zimmer 41 - Fachbereich I Einwohnermeldeamt // EG
Grüne Straße 24
28870 Ottersberg
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Meldeamt

Frau Nicole SieweStandort anzeigen
Rathaus Ottersberg, Zimmer 40 - Fachbereich I Einwohnermeldeamt // EG
Grüne Straße 24
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Telefax: 04205 3170-44
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Aufgaben:
Meldeamt, Standesbeamtin


Allgemeine Informationen

Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger sind Sie ab einem Alter von 16 Jahren verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen, wenn Sie in Deutschland mit Hauptwohnsitz gemeldet sind und kein gültiges Passdokument, Reisepass oder vorläufiger Reisepass, besitzen.

Den Verlust Ihres Personalausweises müssen Sie unverzüglich einem Bürgeramt oder bei der Polizei melden. Wenn Sie dies nicht machen, handeln Sie ordnungswidrig. Nach Ihrer Meldung in einem Bürgeramt wird die Polizei über den Verlust automatisch ebenfalls in Kenntnis gesetzt.

Bei der Meldung im Bürgeramt können Sie gleichzeitig einen neuen Personalausweis beantragen. Sofern Sie einen gültigen Reisepass besitzen, müssen Sie keinen neuen Personalausweis beantragen.

Melden Sie den Verlust zuerst bei der Polizei, müssen Sie für die Beantragung eines neuen Personalausweises zusätzlich eine Personalausweisbehörde aufsuchen.

Wenn Sie den Verlust melden (Polizei oder Bürgeramt), wird automatisch auch die Online-Ausweisfunktion gesperrt. Das stellt sicher, dass jeder Missbrauchsversuch der online-Ausweisfunktion sofort erkannt wird. Nach der Sperrung ist es nicht möglich, die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises zu nutzen.

Sie können den Online-Ausweis auch selbst telefonisch sperren lassen.

Die Sperrung der Unterschriftsfunktion können Sie ausschließlich bei dem Anbieter Ihres Signaturzertifikats veranlassen. .

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig ist die Ausweisbehörde im örtlichen Bürgeramt der kreis- oder regionsangehörigen Gemeinde, der kreisfreien Stadt oder der großen selbstständigen Stadt des Wohnsitzes.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

Welche Gebühren fallen an?
  • :
    Bei Verlustmeldung

Für die Verlustmeldung fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Meldung muss umgehend nach Feststellung des Verlusts erfolgen.         

Was sollte ich noch wissen?

Nicht angegeben

Bemerkungen

Wichtig ist auch bei Verlust des neuen Personalausweises eine sofortige Sperrung der Online-Ausweisfunktion, wenn diese freigeschaltet ist.

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