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Versteigerer-Erlaubnis

zuklappenAnsprechpartner/in beim Landkreis Verden
Einheitliche Stelle
Landkreis Verden - Kreishaus
Lindhooper Straße 67
27283 Verden (Aller)
E-Mail:


Parkmöglichkeiten:
Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja

Herr Kehrbach
Landkreis Verden - Kreishaus, Zimmer 0129 (Eingang Ost, EG)
Lindhooper Straße 67
27283 Verden (Aller)
Telefon: 04231 15-153
E-Mail:
zuklappenExterne Ansprechpartner/in
Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen VCard
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Telefon: 0511120-5521
E-Mail: Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung


Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Verden VCard
Lindhooper Straße 67
27283 Verden (Aller)

Allgemeine Informationen

Wer gewerbsmäßig fremde bewegliche Sachen, fremde Grundstücke oder fremde Rechte versteigern will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde

Zuständigkeiten:
Je nach Betriebssitz gibt es für Ihr Anliegen unterschiedliche Zuständigkeiten:

  • für Betriebe im Gebiet der Stadt Verden (Aller): Stadt Verden (Aller)
  • für Betriebe im Gebiet der Stadt Achim: Stadt Achim
  • für Betriebe im übrigen Kreisgebiet: Landkreis Verden

Antragsunterlagen:

  • Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb eines Versteigerungsgewerbes (pdf-Formular s. u.)
  • Schulden- und Straffreiheitserklärung (pdf-Formular s. u.)
  • Behördenführungszeugnis - Beleg-Art O oder P (bei der Wohngemeinde zu beantragen; wird dem Landkreis direkt zugesandt)
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister (bei der Wohngemeinde zu beantragen; wird dem Landkreis direkt zugesandt)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt
  • Bei Antragstellung durch GmbH: GmbH-Vertrag, Handelsregisterauszug

Gebühren:
Die Gebühr beläuft sich in der Regel auf 255,00 EUR. Die Gebühr kann im Einzelfall abweichen.

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