Sollten Sie einer finanziellen Forderung des Fleckens Ottersberg auch nach Mahnung nicht nachkommen, wird das Mahn- und Vollstreckungsverfahren eingeleitet.
Vollstreckung
Ansprechpartner/in
| Herr Bischoff | |
| Kassenverwalter und Leiter der VollstreckungsbehördeRathaus Ottersberg, Zimmer 35 - Fachbereich III - Finanzen und innere Verwaltung // 1. OG Grüne Straße 24 28870 Ottersberg Telefon: 04205 3170-24 Telefax: 04205 3170-45 E-Mail: ubischoff@flecken-ottersberg.de
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Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
Zunächst werden Vollstreckungsbeamte beauftragt, die Forderung einzuziehen.
Wenn dies nicht gelingt, werden Vollstreckungsmaßnahmen wie z.B. die Konto- / Lohn- und Mietpfändung sowie das Stilllegen von Fahrzeugen durchgeführt. Zur Vollstreckung gehören auch Zwangsversteigerungen und Insolvenzeröffnungen.
Der Flecken Ottersberg wird auch für andere Gemeinden und Institutionen im Rahmen der Amtshilfe tätig.
An wen muss ich mich wenden?
Vollstreckungsbehörde Ottersberg
Gemeindekasse Ottersberg
Grüne Straße 24
28870 Ottersberg
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bei Fragen zu Mahnungen und Vollstreckungen immer die jeweilig erhaltenen Schreiben. Anhand des Kassenkontos können dann die Daten überprüft werden.
Welche Gebühren fallen an?
Im Mahn- und Vollstreckungsverfahren fallen unter anderem Mahngebühren, Säumniszuschläge und Pfändungsgebühren an. Je nach Vollstreckungsmaßnahme können noch weitere Kosten für den Schuldner hinzukommen.
Zahlungsarten
- Barzahlung
- Überweisung
- Lastschrift
- Dauerauftrag
- EC-Kartenzahlung
Welche Fristen muss ich beachten?
Bei Zahlungsaufforderungen, Mahnungen, Pfändungsankündigungen die Zahlungsfristen, damit nicht weitere Gebühren entstehen.

