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Vorläufiger Personalausweis

zuklappenAnsprechpartner/in
Frau GerkenStandort anzeigen
Rathaus Ottersberg, Zimmer 42 - Fachbereich I Einwohnermeldeamt // EG
Grüne Straße 24
28870 Ottersberg
Telefon: 04205 3170-33
E-Mail:
Frau KönigStandort anzeigen
Rathaus Ottersberg, Zimmer 41 - Fachbereich I Einwohnermeldeamt // EG
Grüne Straße 24
28870 Ottersberg
Telefon: 04205 3170-35
Telefax: 04205 3170-44
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Aufgaben:
Meldeamt

Frau Nicole SieweStandort anzeigen
Rathaus Ottersberg, Zimmer 40 - Fachbereich I Einwohnermeldeamt // EG
Grüne Straße 24
28870 Ottersberg
Telefon: 04205 3170-36
Telefax: 04205 3170-44
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Aufgaben:
Meldeamt, Standesbeamtin


Allgemeine Informationen

Mit dem vorläufigen Personalausweis können Sie beispielsweise die Zeit bis zur Ausstellung eines regulären Personalausweises überbrücken.

Ihr vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.

Sie müssen den alten vorläufigen oder regulären Personalausweis zurückgeben, wenn Ihnen der neue vorläufige Personalausweis ausgehändigt wird.

Ab dem 1. Mai 2025 können Lichtbilder für offizielle Ausweise nur noch digital übermittelt werden – bzw. werden vor Ort in den zuständigen Behörden gemacht.

An wen muss ich mich wenden?

Bürgerbüro

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • aktuelles digitales biometrisches Lichtbild
  • Falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Personalausweis oder Reisepass oder vorläufiger Personalausweis oder Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen)
  • Falls kein gültiger Reisepass oder Personalausweis vorhanden: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde
  • bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
Welche Gebühren fallen an?
  • :10,00 EUR
  • :10,00 EUR
  • :13,00 EUR
    Zuschlag zur Gebühr bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz
  • :13,00 EUR
    Zuschlag zur Gebühr bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz
Zahlungsarten
  • Barzahlung
  • EC-Kartenzahlung
Welche Fristen muss ich beachten?
  • :3 Monate
  • :3 Monate
Was sollte ich noch wissen?

Es gibt folgende Hinweise:     

  • Sie können den vorläufigen und den neuen, regulären Personalausweis im Inland gleichzeitig beantragen.
  • Sie können den vorläufigen Personalausweis nicht im Ausland beantragen.

Ab dem 1. Mai 2025 können Lichtbilder für offizielle Ausweise nur noch digital übermittelt werden – bzw. werden vor Ort in den zuständigen Behörden gemacht.

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