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Wohngeld

zuklappenAnsprechpartner/in beim Landkreis Verden
Wohngeldstelle
Landkreis Verden - Kreishaus
Lindhooper Straße 67
27283 Verden (Aller)
Telefon: 04231 15-1900
E-Mail:

Allgemeine Informationen

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur Miete (für Mieterinnen und Mieter) oder zur Belastung (für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer). Es hilft Bürgerinnen und Bürgern mit geringem Einkommen bei ihren Wohnkosten und sichert so angemessenes und familiengerechtes Wohnen.

Ob und in welcher Höhe ein Anspruch auf Wohngeld besteht, hängt von folgenden Faktoren ab:

  • Anzahl der Haushaltsmitglieder
  • Höhe des Gesamteinkommens
  • Höhe der Miete bzw. Belastung

Leben Kinder unter 25 Jahren in einem Wohngeldhaushalt, können zusätzlich Leistungen für Bildung und Teilhabe bezogen werden. Die Leistungen umfassen z. B. Kosten für den persönlichen Schulbedarf oder mehrtägige Klassen- und Kitafahrten. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter dem untenstehenden Link zum Bildungspaket.

Zuständigkeiten:
Der Landkreis Verden ist beim Wohngeld für das gesamte Kreisgebiet einschließlich der Städte Achim und Verden (Aller) zuständig.

Antrag:
Wohngeld erhalten Sie nur auf Antrag. Wohngeld kann für den Ersten des Monats bewilligt werden, in dem der Antrag beim Landkreis eingegangen ist (z.B. per Post oder E-Mail). Den Antrag für einen Mietzuschuss oder einen Lastenzuschuss finden Sie nachstehend. Heimbewohnerinnen und -bewohner können ebenfalls Wohngeld erhalten, für sie gibt es ein eigenes Antragsformular.

Für die Bearbeitung Ihres Wohngeldantrages brauchen wir regelmäßig weitere Unterlagen zur Miete oder Belastung und zum Gesamteinkommen. Welche Unterlagen genau benötigt werden, teilen wir Ihnen schriftlich mit. Alle möglicherweise benötigten Formulare finden Sie zusätzlich unter dem untenstehenden Reiter Formulare zum Download.  Bei Weiterleistungsanträgen schicken wir Ihnen ca. sechs Wochen vor Ende des Bewilligungszeitraumes die erforderlichen Unterlagen per Post zu.

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