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Wohnraumförderung

zuklappenAnsprechpartner/in beim Landkreis Verden
Steffen Sauter
Landkreis Verden - Kreishaus, Zimmer 2062 (Eingang West, 2. OG)
Lindhooper Straße 67
27283 Verden (Aller)
Telefon: 04231 15-217
E-Mail:

Allgemeine Informationen

Staatlich geförderter Wohnungsbau dient dazu, Haushalte bei der Versorgung mit angemessenem Wohnraum zu unterstützen. Die Ziele der Wohnraumförderung sind nach dem Niedersächsischen Wohnraumfördergesetz (NWoFG) die Mietwohnraumförderung, die Eigentumsförderung und die Modernisierungsförderung.

Folgende Förderungsmöglichkeiten können für Sie in Betracht kommen:

  • Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum (Neubau, Erwerb, Modernisierung)
  • Förderung von Mietwohnraum (Neubau, Aus-/Umbau)
  • Förderung Modernisierung von Mietwohnraum
  • Mietwohnraumförderung - Erwerb von Belegung- und Mietbindungen
  • Mietwohnraum für gemeinschaftliche Wohnformen
  • Wohnheimplätze für Studierende und/oder Auszubildende

Zuständigkeiten:
Für die Wohnungsbauförderung gibt es je nach Ort unterschiedliche Zuständigkeiten:

  • bei Wohnungsbauvorhaben im Gebiet der Stadt Verden (Aller): Stadt Verden (Aller)
  • bei Wohnungsbauvorhaben im Gebiet der Stadt Achim: Stadt Achim
  • bei Wohnungsbauvorhaben im übrigen Kreisgebiet: Landkreis Verden

Antragsunterlagen:
Der Antrag für Wohnungsbauvorhaben im Kreisgebiet (mit Ausnahme von Verden und Achim) ist bei der Wohraumförderstelle des Landkreises einzureichen. Die Antragsunterlagen sind auf der Seite der N-Bank abrufbar (s. nachstehender Link). Über die Bewilligung von Fördermitteln entscheidet die NBank. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

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