Flecken Ottersberg
Der Bürgermeister
Fachbereich Sicherheit u. Ordnung
Brut- und Setzzeit - Anleinpflicht für Hunde
In jedem Jahr aufs Neue müssen Hunde in der Zeit vom 1.April bis 15. Juli in freier Landschaft an der Leine geführt werden, um dem heimischen Wild eine ungestörte Brut- und Aufzuchtzeit zu ermöglichen. Dies ist im Niedersächsisches Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG) in § 33 Abs.1 Nr. 1 Buchst. B geregelt.
„Wir erhalten jedoch vermehrt Meldungen von Ottersberger Bürgern, dass viele Hundehalter sich insbesondere in der naturschutzrechtlich stark in Focus stehenden Wümmeniederung nicht an diese Regelungen halten“, berichtet Marco Lorenz vom Ordnungsamt der Gemeindeverwaltung.
Darüber hinaus habe der Flecken Ottersberg bereits im Jahr 2003 in einer Verordnung festgelegt, dass in den Landschaftsschutz- und Schongebieten im Flecken Hunde ganzjährig an der Leine zu führen sind. Auch dies werde laut Mitteilungen aus der Bevölkerung vielfach ignoriert.
„Wir werden in der Zukunft verstärkt auch in diesen Bereichen Kontrollen durchführen. Ein Verstoß gegen den Leinenzwang kann mit einem Bußgeld bis zu 5.000,00 € geahndet werden“, berichtet Lorenz weiter und appelliert an die Hundehalter, die Anleinpflicht zu befolgen.
Ottersberg, den 30.03.2026


