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Direktwahl-Wahlvorschläge bis 6. Juli einreichen

Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Direktwahlen wurde verkürzt

Aufgrund einer Änderung des Niedersächsischen Kommunalwahlrechts wurde die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen zur Wahl der Hauptverwaltungsbeamtinnen und Hauptverwaltungsbeamten am 13. September geändert. Die Vorschläge sind bis spätestens 6. Juli um 18 Uhr schriftlich bei der zuständigen Wahlleitung einzureichen.

Meldung vom 15.05.2026
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