Regelmäßige Beflaggungstage
Nachfolgend haben wir für Sie die Termine und Anlässe zusammengestellt, zu denen regelmäßig, also ohne eine besondere Beflaggungsanordnung in Niedersachsen die Dienstgebäude beflaggt werden.
- 27. Januar: Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus (halbmast)
- 11. März: Nationaler Gedenktag für die Opfer terroristischer Gewalt (halbmast)
- 1. Mai: Feiertag der Arbeit
- 9. Mai: Europatag
- 23. Mai: Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes
- 1. Juni: Jahrestag des Inkrafttretens der Niedersächsischen Verfassung
- 17. Juni: Tag zum Gedenken an den Volksaufstand in der ehemaligen DDR
- 20 Juni: Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung
- 20. Juli: Tag zum Gedenken an die Männer und Frauen der deutschen Widerstandsbewegung gegen den Nationalsozialismus
- 3. Oktober: Tag der Deutschen Einheit
- am zweiten Sonntag vor dem 1. Advent: Volkstrauertag (halbmast)
- sowie an den Tagen allgemeiner Wahlen (Wahl zum Europäischen Parlament, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen)
Sonstige wiederkehrende Beflaggungstage
Neben den regelmäßigen Beflaggungstagen gibt es noch weitere Anlässe im Jahr, zu denen auf besondere Anordnung zu beflaggen ist:
am letzten Donnerstag im September: Weltschifffahrtstag
Gesetzliche Vorgabe des Landes Niedersachsen
